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Medizinische Hauskrankenpflegerin sitzt auf einem Stuhl während sie eine ältere und eine jüngere Frau, die beide auf einem Sofa sitzen, berät | FSW / Ian Ehm

Medizinische Hauskrankenpflege

Medizinische Hauskrankenpflege (MedHKP) vermeidet oder verkürzt Spitalsaufenthalte. MedHKP wird für ein und denselben Krankheitsfall für die Dauer von 28 Kalendertagen gewährt.

Langfristig bestens versorgt


Sollte über die 28 Kalendertage hinaus MedHKP benötigt werden, kann dieser Zeitraum durch chef- bzw. kontrollärztliche Bewilligung seitens des Sozialversicherungsträgers verlängert werden. Außerdem kann unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Hauskrankenpflege in Anspruch genommen werden.

Älterer Mann mit Gehstock in der Hand sitzt lächelnd auf einem Stuhl während ein Pfleger ihm einen Verband umwickelt | FSW

Unser Angebot

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Verabreichung von Infusionen

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Verabreichung von Injektionen

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Praktische Anleitung Angehöriger

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Stoma-, Fistel- und Katheterpflege

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Wundversorgung & Kompressionstherapie

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Überleitung in Selbstversorgung

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Vorbereiten und Verabreichung von Medikamenten


So kommen Sie zur Leistung

Voraussetzung

Die Leistung erfordert eine ärztliche Verordnung: Der Bedarf wird entweder von niedergelassenen Ärzt:innen oder bei der Entlassung aus dem Krankenhaus festgestellt.

Förderung und Kosten

Die Kosten für diese Leistung werden von dem jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen.

Beratung & Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt über die Mobile Hauskrankenpflege der Pflege- und Betreuungsdienste des Fonds Soziales Wien.

Logo Pflege- und Betreuungsdienste | FSW


Telefonisch kontaktieren

Mo. - Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr
01/24 5 24 – 30 300

per E-Mail kontaktieren
mob.hkp.AK@fsw.at

Anrufen Kontaktformular

Mobile Hauskrankenpflege Aufnahmekoordination

Guglgasse 7-9 / Stiege A / 2. Stock, 1030 Wien

Mo. - Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr

Fragen & Antworten

Die Medizinische Hauskrankenpflege ist eine Pflichtleistung der Sozialversicherungsträger und ist zeitlich begrenzt. Im Gegensatz dazu ist die längerfristige Hauskrankenpflege für einen unbegrenzten Zeitraum möglich: Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wird ein Teil der Kosten durch den Fonds Soziales Wien gefördert. Der zu bezahlende Kostenbeitrag hängt von Ihrem Einkommen, der Höhe des Pflegegeldes sowie der Anzahl der benötigten Stunden ab.

Die Hauskrankenpflege erfolgt durch unsere diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Pflege(fach-)assistent:innen (unter Begleitung einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson).

Bitte melden Sie eine Abwesenheit spätestens 72 h vor dem geplanten Einsatz an die Mobile Hauskrankenpflege. Abhängig von der Leistung müssen später abgesagte Einsätze gegebenenfalls verrechnet werden.

Nein, die Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sind ausschließlich für die medizinische Versorgung zuständig. Unterstützung bei Körperpflege oder im Haushalt kann Ihnen der Fonds Soziales Wien vermitteln. Tel: 01/ 24 5 24, Mo–So von 8:00 – 20:00 Uhr (auch an Feiertagen).

Die Medizinische Hauskrankenpflege ist seit der 50. ASVG-Novelle eine Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung und ist an den Versicherungsfall der Krankheit gebunden.

Die Pflege- und Betreuungsleistungen der langfristigen Hauskrankenpflege andererseits stehen in Abhängigkeit zum Pflege- und Betreuungsbedarf analog der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegesetz.

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