Medizinische Hauskrankenpflege
Medizinische Hauskrankenpflege (MedHKP) vermeidet oder verkürzt Spitalsaufenthalte. MedHKP wird für ein und denselben Krankheitsfall für die Dauer von 28 Kalendertagen gewährt.
Langfristig bestens versorgt
Sollte über die 28 Kalendertage hinaus MedHKP benötigt werden, kann dieser Zeitraum durch chef- bzw. kontrollärztliche Bewilligung seitens des Sozialversicherungsträgers verlängert werden. Außerdem kann unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Hauskrankenpflege in Anspruch genommen werden.
Unser Angebot
Verabreichung von Infusionen
Verabreichung von Injektionen
Praktische Anleitung Angehöriger
Stoma-, Fistel- und Katheterpflege
Wundversorgung & Kompressionstherapie
Überleitung in Selbstversorgung
Vorbereiten und Verabreichung von Medikamenten
So kommen Sie zur Leistung
Voraussetzung
Die Leistung erfordert eine ärztliche Verordnung: Der Bedarf wird entweder von niedergelassenen Ärzt:innen oder bei der Entlassung aus dem Krankenhaus festgestellt.
Förderung und Kosten
Die Kosten für diese Leistung werden von dem jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen.
Beratung & Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt über die Mobile Hauskrankenpflege der Pflege- und Betreuungsdienste des Fonds Soziales Wien.
Telefonisch kontaktieren
Mo. - Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr
01/24 5 24 – 30 300
per E-Mail kontaktieren
mob.hkp.AK@fsw.at
Mobile Hauskrankenpflege Aufnahmekoordination
Guglgasse 7-9 / Stiege A / 2. Stock, 1030 Wien
Mo. - Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr
Fragen & Antworten
Die Medizinische Hauskrankenpflege ist eine Pflichtleistung der Sozialversicherungsträger und ist zeitlich begrenzt. Im Gegensatz dazu ist die längerfristige Hauskrankenpflege für einen unbegrenzten Zeitraum möglich: Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wird ein Teil der Kosten durch den Fonds Soziales Wien gefördert. Der zu bezahlende Kostenbeitrag hängt von Ihrem Einkommen, der Höhe des Pflegegeldes sowie der Anzahl der benötigten Stunden ab.
Die Hauskrankenpflege erfolgt durch unsere diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Pflege(fach-)assistent:innen (unter Begleitung einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson).
Bitte melden Sie eine Abwesenheit spätestens 72 h vor dem geplanten Einsatz an die Mobile Hauskrankenpflege. Abhängig von der Leistung müssen später abgesagte Einsätze gegebenenfalls verrechnet werden.
Nein, die Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sind ausschließlich für die medizinische Versorgung zuständig. Unterstützung bei Körperpflege oder im Haushalt kann Ihnen der Fonds Soziales Wien vermitteln. Tel: 01/ 24 5 24, Mo–So von 8:00 – 20:00 Uhr (auch an Feiertagen).
Die Medizinische Hauskrankenpflege ist seit der 50. ASVG-Novelle eine Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung und ist an den Versicherungsfall der Krankheit gebunden.
Die Pflege- und Betreuungsleistungen der langfristigen Hauskrankenpflege andererseits stehen in Abhängigkeit zum Pflege- und Betreuungsbedarf analog der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegesetz.