Hauskrankenpflege
Professionell betreut in den eigenen vier Wänden: Wenn Sie Pflege und Betreuung zu Hause benötigen oder die Art der Erkrankung über den Bewilligungszeitraum der Medizinischen Hauskrankenpflege hinaus Pflegemaßnahmen erforderlich macht, dann können Sie sich für Hauskrankenpflege (HKP) entscheiden.
Wir sind für Sie da
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen kümmern sich um Ihre bedarfsgerechte Pflege und Betreuung.
Unser Angebot
Wundversorgung
Verabreichung von Infusionen
Kompressionstherapie
Verabreichung von Injektionen
Stoma-, Fistel- und Katheterpflege
Überleitung in Selbstversorgung
Vorbereiten und Verabreichung von Medikamenten
Körperpflege & Mobilisation
So kommen Sie zur Leistung
Voraussetzung
Wenn die Art der Erkrankung über den Bewilligungszeitraum der MedHKP hinaus Pflegemaßnahmen erforderlich macht bzw. Pflege und Betreuung zu Hause notwendig ist, kann Hauskrankenpflege in Anspruch genommen werden.
Förderung und Kosten
Bei Vorliegen einer aktuellen Förderbewilligung durch den Fonds Soziales Wien (FSW) wird ein sozial gestaffelter Kostenbeitrag an Sie verrechnet.
Beratung & Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt über die Mobile Hauskrankenpflege.
Telefonisch kontaktieren
Mo. - Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr
01/24 5 24 - 30 300
per E-Mail kontaktieren
mob.hkp.ph-sue@fsw.at
Mobile Hauskrankenpflege Aufnahmekoordination
Guglgasse 7-9 / Stiege A / 2. Stock, 1030 Wien
Mo. - Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr
Fragen & Antworten
Die Medizinische Hauskrankenpflege ist eine Pflichtleistung der Sozialversicherungsträger und ist zeitlich begrenzt. Im Gegensatz dazu ist die längerfristige Hauskrankenpflege für einen unbegrenzten Zeitraum möglich: Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wird ein Teil der Kosten durch den Fonds Soziales Wien gefördert. Der zu bezahlende Kostenbeitrag hängt von Ihrem Einkommen, der Höhe des Pflegegeldes sowie der Anzahl der benötigten Stunden ab.
Ein:e Gesundheits- und Krankenpfleger:in kann bei Bedarf auch mehrmals täglich zu Ihnen nach Hause kommen.
Unter der Woche kommt meist die selbe Gesundheits- und Krankenpflegeperson zu Ihnen. Zu den Abend- und Wochenenddiensten wechseln sich die Mitarbeiter:innen ab.
Die Medizinische Hauskrankenpflege ist seit der 50. ASVG-Novelle eine Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung und ist an den Versicherungsfall der Krankheit gebunden.
Die Pflege- und Betreuungsleistungen der langfristigen Hauskrankenpflege andererseits stehen in Abhängigkeit zum Pflege- und Betreuungsbedarf analog der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegesetz.